Die Herstellung Die Maueler Konvention Was ist zu beachten?  
         
 

Die Maueler Konvention

vom 10. Mai 1997
zur Sicherung der Qualität von Blütenessenzen

 

Die Maueler Konvention wurde von Herstellern beschlossen, die dem Verein "Deutsche Gesellschaft für Blütenessenzen e.V." angeschlossen sind.
Sie bestimmt u.a. Richtlinien für die Definition von Blütenessenzen, ihre sachgemäße Herstellung und ihre Qualitätssicherung.

"1. Im Bewußtsein der mehrtausendjährigen Geschichte der Anwendung von Blütenessenzen durch Menschen verschiedener Kulturen beziehen wir uns auf das in der Neuzeit von Dr. Edward Bach wissenschaftlich erarbeitete System der Blütenessenzen und ihrer Anwendung.

Das Werk von Dr. Bach verstehen und achten heißt nach unserem Verständnis:
- die von Bach definierten Grundprinzipien der Blütentherapie bewahren
- die Tradition der von Bach selbst formulierten Offenheit fortführen und damit
- für die heutigen Menschen und heutige Fragestellung bewährte Blütenesssenzen überall dort finden und herstellen, wo wir Menschen den Pflanzen begegnen.
- Die Blütenessenzen und alle Aspekte ihrer Anwendung für alle interessierten Menschen zugänglich halten"

2. Blütenessenzen sind wie folgt definiert:
Blütenessenzen sind Kräfte der Pflanzen bzw. Pflanzenblüte, die die Seele ansprechen. Zum praktischen Gebrauch werden die Kräfte auf Wasser übertragen und dieses Wasser mit Trinkalkohol (oder anderen geeigneten Mitteln) haltbar gemacht. Blütenessenzen in dieser flüssigen Form sind Gegenstand dieser Konvention"

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4. Es werden bei der Herstellung von Blütenessenzen nur Methoden angewandt, die eine materiefreie und vollständige Übertragung der Pflanzenkräfte auf das Wasser zum Ziel haben.

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9. Es soll in der Öffentlichkeit der Tatsache Geltung verschafft werden, daß Blütenessenzen eine eigenständige Kategorie von Mitteln zur Selbsthilfe und zur Seelenpflege darstellen, die sich grundsätzlich von Heilmitteln unterscheidet."